Mitgliederversammlung 2026
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2026
Liebe Bürgerfamilie, wir laden Sie herzlich ein zu unserer Jahreshauptversammlung
am Samstag, den 21.03.2026 um 19.00 Uhr,
im Gasthof Kuhs, Velberter Str. 146
Tagesordnung:
1.0 Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden des BVH und die Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.1 Erinnerung an unsere verstorbenen Mitglieder 2025/2026
1.2 Anträge zur Tagesordnung
2.0 Satzungsänderungen gem. beigefügter Information
3.0 Jahresbericht 2025/2026 des Vorstandes und Aussprache
3.1 Jahresbericht zur Interessengemeinschaft Heiligenhauser Bürgervereine, IHB, und Aussprache
3.2 Kassenbericht 2025 und Aussprache
3.3 Bericht der Kassenprüfer 2025 und Antrag auf Entlastung der Schatzmeisterin
3.4 Antrag auf Entlastung des Vorstandes
3.5 Wahl einer Kassenprüferin / eines Kassenprüfers
4.0 Ehrung der Jubilare
5.0 Abstimmung bzgl. Termine Schneewette und Neujahrsempfang gem. beigefügter Information
6.0 Verschiedenes
Änderungen, Ergänzungen und Anträge zur Tagesordnung bitten wir in schriftlicher Form dem Vorstand des BVH bis zum 13.03.2026 zu übermitteln.
Über eine rege Teilnahme an unserer Jahreshauptversammlung freuen wir uns sehr.
Der Vorstand des Bürgerverein Hetterscheidt e.V.
Ergänzung zu TOP 2.0 Satzungsänderung
Der Vorstand des Bürgerverein Hetterscheidt e.V. beschließt folgende Änderungen der zuletzt gültigen Satzung in der Fassung vom 19.01.2016.
Es wird eingefügt: NACH § 4 Mitgliedschaft (3) ein NEUER Absatz (4)
(4) Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der Stimmen der auf der entsprechenden Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder, sonstige Personen oder Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen. Die Mitgliederversammlung entscheidet ferner, ob dem ernannten Ehrenmitglied zukünftige Beiträge erlassen werden sollen.
Es wird abgeändert (Änderungen sind in fett/kursiv dargestellt):
§ 8 Mitgliederversammlung (1)
(1) Jährlich findet im ersten Halbjahr eine Jahreshauptversammlung statt, zu der die Mitglieder vom Vorstand mit einer Frist von 21 Tagen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich postalisch oder – falls vorliegend – per E-Mail einzuladen sind. Die Frist von 21 Tagen beginnt mit der Absendung der Einladung. Anträge zu ordentlichen Mitgliederversammlungen müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich dem Vorstand eingereicht werden und begründet sein.
Die Änderungen werden der Mitgliederversammlung, nach deren Befürwortung, in zweiter Abstimmung nach der Jahreshauptversammlung 2025 vorgeschlagen. In der zweiten Abstimmung reicht eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder zum Beschluss der Änderung.
Insofern die Änderungen beschlossen sind, erfolgt die Mitteilung gegenüber dem Registergericht und Aushang im ortsbekannten Schaukasten des Bürgervereins Hetterscheidt e.V. an der Velberter Straße.
Ergänzung zu TOP 5.0 Änderung Termine Schneewette und Neujahrsempfang
Es soll abgestimmt werden, ob die Schneewette und der Neujahrsempfang in der Zukunft an einem Tag (nicht dem 01.01.) ausgerichtet werden sollen. Sowohl der Bürgermeister als Wettpartner wie auch der Schiedskommissar sprachen sich hierfür aus, um dem späteren Wintereinbruch der letzten Jahre entgegenzuwirken.